Bundesanzeiger Verlag erhebt 2,50 Euro Jahresgebühr für eingetragene Vereine
Bundesanzeiger Verlag erhebt 2,50 Euro Jahresgebühr für eingetragene Vereine Datum: 11.09.2019 Autor: VIBSS Online Der Einzug von Gebühren für das Führen im Transparenzregister ist rechtens! Das ergibt sich aus den §24 und §20 des Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Gesetzestext unter......